Steuerliche Förderung bei energetischer Gebäudesanierung
Steuerliche Förderung (gültig ab Steuererklärung für 2020 im Jahr 2021)
Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20% der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig.
Insgesamt können Sie sich im Laufe von drei Jahren 20% der Investitionskosten vom Finanzamt zurückholen. Das funktioniert so:
Im 1. und 2. Kalenderjahr nach der Beantragung wird die Einkommensteuer um je 7% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt – und zwar bis zu einer Summe von maximal 14.000 Euro pro Jahr.
Im 3. Kalenderjahr können Sie weitere 6% der Aufwendungen geltend machen – und zwar bis zu einer Summe von maximal 12.000 Euro.
Im Laufe von drei Jahren können Sie so bis zu 40.000 Euro direkt von der Steuerschuld abziehen (bei maximalen Investitionskosten von bis zu 200.000 Euro).
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