KFW Zuschüsse Einbruchschutz

Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt der Zuschusssatz 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10% gefördert.

Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen!

Nähere Infos unter:

KFW Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz

 

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