KFW Zuschüsse Einbruchschutz
Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt der Zuschusssatz 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10% gefördert.
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen!
Nähere Infos unter:
KFW Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz